Das Bestattungsgesetz in NRW
Das neue Bestattungsgesetz ist verabschiedet und tritt
am 1. September 2003 für Nordrheinwestfalen in Kraft.
Verstorbene müssen auch künftig in aller Regel
auf einem Friedhof bestattet werden.
Angehörigen anderer Religionen kann auf Antrag gestattet werden,
in anderen Behältnissen, z.B. Leinentüchern, bestattet zu werden.
Letztlich entscheiden die Friedhofsträger, also Gemeinden und Kirchen,
über die auf dem einzelnen Friedhof geltenden Regeln.
Die Feuerbestattung:
- Totenasche ist auf einem Friedhof beizusetzen
- Totenasche kann auch durch Verstreuung beigesetzt werden
Weitere Information hierzu finden Sie auf unserer Homepage
unter Bestattungsformen.
Eine echte Verbesserung sieht der Gesetzentwurf, auch unserer Meinung nach,
für Eltern von frühgeborenen und totgeborenen Kindern vor.
Unabhängig von Gewicht oder Alter eines Babies können
solche künftig auf Wunsch eines Elternteiles bestattet werden.
