Die Feuerbestattung
Als Feuerbestattung bezeichnet man die Einäscherung des Verstorbenen
in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche.
Bei einer Feuerbestattung kann eine Trauerfeier zur Verabschiedung mit einem Sarg oder nach der Einäscherung mit der Asche in einer Urne erfolgen.
Zur Beisetzung begleitet die Trauergemeinde den Verstorbenen zur letzten Ruhestätte. Die Einäscherung erfolgt grundsätzlich in einem Sarg.
Auch in diesem Falle kann eine Grabstätte ausgewählt
oder in einem Reihengrab bestattet werden.
Urnen können auch, je nach Friedhof, in einem Kolumbarium (Steinwand)
oder unter einem Baum (Baumbestattung) beigesetzt werden.
Eine besondere Vereinbarung zur Feuerbestattung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche und eigenhändige Willenserklärung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber Ehepartner, Kinder, Verwandte oder Lebenspartner mit standesamtlicher Beurkundung geben eine sinngemäße Erklärung ab.
Während der Nutzungsdauer können Kosten für Grabpflege und Friedhofsunterhaltung anfallen.
Übrigens !
Seit dem 1.9.2003 ist in NRW, je nach Friedhof, die Beisetzung der Asche von Verstorbenen auf einem Aschenstreufeld möglich. Hierzu muss der Verstorbene eine handschriftliche und eigenhändige Willenserklärung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen haben.
![]() |

