Wer Bestattungsart und Ort bestimmt ...


Art und Ort einer Bestattung richten sich zunächst
nach dem Willen des Verstorbenen.

Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert,
so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner
Angehörigen, dass Sie seinen Willen erfüllen werden.

Jeder Mensch kann auch durch letztwillige Verfügung für den Fall
seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung
und deren Ausgestaltung treffen.

Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen
über seine Bestattung oder durch Einsetzung und Beauftragung
eines Testamentsvollstreckers, die Bestattung in bestimmter
Art und Weise zu veranlassen, sind dagegen für die Angehörigen
rechtlich bindend.

Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind
die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung
und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.