Häufig gestellte Fragen von Vorsorgenden ...

 

Ab 01.01.2009 gibt es die Abgeltungssteuer,
was bedeutet das für meinen Vertrag?

Grundsätzlich sind Zinsen einkommenssteuerpflichtig. Auch nach Einführung der
Abgeltungssteuer werden von der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand
weder vertragsgebundene Steuern an die Finanzämter abgeführt noch die
Zinserträge gemeldet. Personen, die ein Steuererklärung ausfüllen, müssen die
Steuern weiterhin in der Anlage KAP (Kapitalerträge aus anderen inländischen
Einkünften) an das zuständige Finanzamt melden. Personen, die keine
Steuerklärung ausfüllen (z.B. weil eine Nichtveranlagungsbescheinigung
vorliegt) brauchen dies auch nach Einführung der Abgeltungssteuer nicht.
Daher gilt: Es ändert sich nichts an der bisherigen Verfahrensweise.


Woher bekomme ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen?

Da für die Einlagen der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG aufgrund
der Anlageform keine Zinsabschlag- bzw. Abgeltungssteuer an die Finanzämter
abgeführt wird, muss ein Freistellungsauftrag nicht gesondert erteilt werden.
Die bei dem Treuhandvertrag erwirtschafteten Zinsen sind daher bei der
Einkommenssteuererklärung anzugeben.


Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung, brauchen Sie diese?

Die Nichtveranlagungsbescheinigung Ihres Finanzamtes ist für uns nicht
erforderlich, da wir keine personenbezogenen Zinsen an die Finanzämter
abführen und auch keine Meldung über die Einlagesumme an Dritte erfolgt.