Bestattungskosten - ein unnötiges Tabu

Als traditionsreiches Bestattungshaus gehört es zu unserer täglichen Erfahrung, dass angesichts des Verlustes eines geliebten Menschen, der uns über alles “teuer” war und durch nichts zu ersetzen ist, sich profane Werte wie Geld und materieller Besitz relativieren.

Entsprechend kann in einer solchen Situation das Thema “Bestattungskosten” als unangemessen oder pietätlos empfunden werden.

Wir sehen aber auch deutlich, dass die Frage nach den Kosten einer Bestattung unnötig tabuisiert wird. Als moderner Dienstleister finden wir, dass unsere Kunden, um deren Vertrauen wir werben, einen Anspruch auf Preistransparenz haben, und natürlich vor einer Beauftragung wissen sollten, was an Kosten auf sie zukommt. Wir halten Bestattungsunternehmer für unseriös, die unter dem Deckmantel der Pietät Fragen der Preisgestaltung verschleiern.

Die Preisvergleiche (Stand Februar 2024):

  • Für eine Feuerbestattung einschließlich einer Kremierung im Bergischen Krematorium sowie einer Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung in einem pflegefreien Grab sind mit Kosten ab 4.500,00 € * zu rechnen.
  • Die Alternative: Eine Feuerbestattung einschließlich einer Kremierung im Bergischen Krematorium mit einer anonymen Urnensammelbeisetzung. Kosten ab 2.500,00 € *
  • Eine Erdbestattung mit einem schlichten Sarg in einem Reihengrab mit eigener Pflege und einer Trauerfeier erwarten Sie Kosten ab 5.000,00 € *

* Erfüllungsort Stadt Wuppertal. Die Preisvergleiche gelten innerhalb der regulären Dienstzeit und des Stadtgebietes. Die Kosten für die Todesbescheinigung (ca. 50-200€), für die Sterbeurkunden (ca. 30-55€), für das Blumenarrangement (Sargschmuck ca. 150-250€, Schleifenkranz ca. 150-200€) oder (Urnenschmuck ca. 80-150€, Trauergesteck ca. 80-150€), für eine Traueranzeige in einer Tageszeitung (ca. 200-400€), für einen konfessionslosen Trauerredner (ca. 250-350€), für die Kaffeetafel (ca. 15-25€ pro Person) oder den Steinmetz können zusätzlich anfallen!

Zusätzliche private Kosten der Hinterbliebenen:

  • Die Trauerbekleidung
  • der Umzug
  • die Wohnungsausräumung
  • weitere Gebühren für Behörden, den Notar oder den Rechtsanwalt
  • der Zeitaufwand und die Urlaubstage