Bestattungsvorsorge - auf Nummer sicher gehen

Frau Gerda M. machte sich Gedanken über ihre eigene Bestattung – vor allem darüber, ob genügend Geld dafür da sein würde. Deshalb war sie auch schon bei ihrem Bestatter des Vertrauens gewesen, hatte ihre Wünsche besprochen und durchrechnen lassen. Einen schönen Sarg hatte sie sich ausgesucht, die Friedhofsangelegenheiten bezüglich der Grabstätte und der Grabpflege besprochen, die Gestaltung der Traueranzeige, das Blumenarrangement und ein Cafe für das anschließende Beisammensein festgelegt. Sie war beruhigt. Dafür hatte sie schließlich gespart. Der Bestatter hat darauf hingewiesen, ihre Pläne mittels einer qualifizierten Bestattungsvorsorge finanziell abzusichern! Doch Frau Gerda M. winkte ab. “Ach nein”, sagte sie, “wenn es soweit ist, kümmert sich mein Enkel um alles.” Leider wurde Frau Gerda M. zum Pflegefall und mußte in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Kosten hierfür waren hoch und ihre Ersparnisse mußten dafür aufgebraucht werden. Als der Bestatter dem Enkel die Wünsche seiner verstorbenen Oma vorgetragen hatte, meinte dieser nur: “Das wird alles viel zu teuer. Wir machen eine anonyme Feuerbestattung.”

Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten

Die Bestattungsvorsorge ist ein persönlicher Weg, um vorbereitet zu sein. Sie haben so die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten die Bestattungsform nach Ihren eigenen Wünschen festzulegen und finanziell abzusichern! Sie erleichtern es damit den Hinterbliebenen, schwierige Entscheidungen zu treffen, und helfen Unklarheiten zu vermeiden.

Immer mehr Menschen erkennen das und treffen deshalb selbst ihre Entscheidungen. Auch für die Bezahlung Ihrer “späteren” Bestattung können Vorkehrungen getroffen werden. Wir rechnen mit vorhandenen Versicherungen ab. Darüber hinaus ist es möglich, Gelder einzuzahlen, die bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG angelegt werden.

Rufen Sie uns noch heute an und vereinbaren einen Termin für ein ausführliches, persönliches Gespräch!

Niemand hat das Recht, mich so zu behandeln,
als würde er mich kennen.
– (Arnold Zweig)

Wir beraten Sie gerne.
Bestattungsvorsorge, eine Sorge weniger!

Mein Testament - mein letzter Wille

Damit ein Testament gültig ist, muss es vollständig eingenhändig, d.h. von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und kann nur in gegenseitigem Einverständnis aufgehoben werden.

Zu beachten sind:

    1. Überschrift “Mein Testamtent” oder “Mein letzter Wille”
    2. Testament muß eigenhändig geschrieben sein
    3. Testament muß unterschrieben sein
    4. Testament unbedingt mit Datum versehen

Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt oder einen Notar!

Häufig von Vorsorgenden gestellte Fragen

FRAGE: Seit dem 01.01.2009 gibt es die Abgeltungssteuer, was bedeutet das für meinen Vertrag?

ANTWORT: Grundsätzlich sind Zinsen einkommenssteuerpflichtig. Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer werden von der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand weder vertragsgebundene Steuern an die Finanzämter abgeführt noch die Zinserträge gemeldet. Personen, die ein Steuererklärung ausfüllen, müssen die Steuern weiterhin in der Anlage KAP (Kapitalerträge aus anderen inländischen Einkünften) an das zuständige Finanzamt melden. Personen, die keine Steuerklärung ausfüllen (z.B. weil eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt) brauchen dies auch nach Einführung der Abgeltungssteuer nicht. Daher gilt: Es ändert sich nichts an der bisherigen Verfahrensweise.

FRAGE: Woher bekomme ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen?

ANTWORT: Da für die Einlagen der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG aufgrund der Anlageform keine Zinsabschlag- bzw. Abgeltungssteuer an die Finanzämter abgeführt wird, muss ein Freistellungsauftrag nicht gesondert erteilt werden. Die bei dem Treuhandvertrag erwirtschafteten Zinsen sind daher bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

FRAGE: Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung, brauchen Sie diese?

ANTWORT: Die Nichtveranlagungsbescheinigung Ihres Finanzamtes ist für uns nicht erforderlich, da wir keine personenbezogenen Zinsen an die Finanzämter abführen und auch keine Meldung über die Einlagesumme an Dritte erfolgt.

Wichtige Unterlagen für eine qualifizierte Vorsorge

  • Personenstandsunterlagen zum Nachweis des letzten Familienstandes:
    • bei Ledigen die Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten die Heiratsurkunde (Ehe-Register ab 1. Januar 2009),
      das Stammbuch oder ein Familienbuchauszug
    • bei Geschiedenen das Stammbuch, die Heiratsurkunde
      oder ein Familienbuchauszug und das rechtskräftige Scheidungsurteil
    • bei Verwitweten das Stammbuch, die Heiratsurkunde
      oder ein Familienbuchauszug und die Sterbeurkunde des Ehepartners
    • Lebenspartnerschaftsurkunden

Bitte halten Sie die Dokumente bereit – bei der Beschaffung sind wir Ihnen aber auch behilflich.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG wurde 1996 gegründet, um Bestattungsvorsorgegelder treuhänderisch zu verwalten.

Zur Sicherheit für die Vorsorgekunden der dem Bundesverband für das Bestattungsgewerbe angehörenden Bestatter.

Sie unterliegt dem deutschen Aktienrecht.

Zusätzlich wird der eingezahlte Vorsorgebetrag durch eine Ausfallbürgschaft der Stadtsparkasse Wuppertal abgesichert.

Die Vorsorgegelder werden verzinst.

Anfallende Zinsen dienen zum Ausgleich evtl. Preissteigerungen.

Die Anlage bei der Treuhand AG gewährleistet außerdem, daß die Vorsorgegelder unabhängig vom jeweilgen Bestattungsinstitut  und dessen Bestand sicher angelegt sind.

Eine Auskunft über den Kontostand und die angesammelten Zinsen ist jederzeit möglich.

Übrigens: Wir haben die strengen Standesregeln des Bundesverbandes
Deutscher Bestatter e.V. anerkannt und sind berechtigt, Treuhandvorsorgeverträge anzubieten.

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Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. ist die Interessenvertretung aller an der Bestattungskultur und dem Bestattungsgeschehen allgemein interessierten Bürger unseres Landes.

Es hat ca. 40.000 Mitglieder und versteht sich als Verbraucherschutz-Organisation.